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Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 452/07

Datum:
07.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 452/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0107.5L452.07.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. aus B. bewilligt.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für ihr Studium der Sozialarbeit an der Katholischen Fachhochschule in B. Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für den Zeitraum vom 21. November 2007 bis zum 31. August 2008 zu bewilligen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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