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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 1248/08

Datum:
11.12.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1248/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:1211.4K1248.08.00
 
Schlagworte:
Einzelsatzung; Erneuerung; Herstellung; R StO 01; Deckschicht; Tragschicht; Schichten; Asphaltbinder; Hocheinbau; Verschleißschicht; Bauprogramm
Normen:
KAG NRW § 8
Leitsätze:

Der Einbau einer Binderschicht und einer Deckschicht ohne durchgängig neue Tragschichten kann eine beitragspflichtige Erneuerung darstellen. Auslegung eines Bauprogramms

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu vierzehn Fünfzehntel und der Beklagte zu einem Fünfzehntel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der andere Beteiligte vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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