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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 242/08

Datum:
20.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 242/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0820.3L242.08.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 13. März 2008 zur Errichtung eines Fachmarktzentrums einschließlich gastronomischer Betriebe sowie eines Parkplatzes wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, zu 2/8 (zwei Achtel) und der Antragsgegner sowie die Beigeladene jeweils zu 3/8 (drei Achtel).

 
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