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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 213/08

Datum:
23.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 213/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0523.2L213.08.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige vorläufig Eingliederungshilfeleistungen in Form der Übernahme der Kosten der Rehabilitation in einer Tagesstätte und der ambulanten Betreuung im bisherigen Umfang für die Zeit ab dem 20. Mai 2008 zu bewilligen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

 
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