Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 1191/06

Datum:
18.03.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1191/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0318.2K1191.06.00
 
Tenor:

Der Widerrufs- und Rückforderungsbescheid des Beklagten vom 9. Mai 2005 und dessen Widerspruchsbescheid vom 28. April 2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Sozialgerichts B. entstandenen Kosten; diese hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank