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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 7/08

Datum:
25.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 7/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0225.1L7.08.00
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch gegen die Zuordnung zu dem Beigeladenen zu 1. nicht verpflichtet ist, bei dem Beigeladenen zu 1. Dienst zu leisten. Der weiter gehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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