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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 469/07

Datum:
10.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 469/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0110.1K469.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Polizeipräsidiums Aachen vom 00.00.0000 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das An- und Ablegen der Polizeiuniform in der Dienststelle und notwendige kurze Übergabegespräche zwischen den Bediensteten der aufeinanderfolgenden Dienstschichten zum regulären Dienst eines Polizeivollzugsbeamten gehören.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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