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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 38/06

Datum:
21.02.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 38/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0221.1K38.06.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird unter Änderung des Widerspruchsbe-scheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung des Landes NRW vom 00.00.0000verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. September 2003 bis 31. Dezem-ber 2004 einen weiteren kinderbezogenen Anteil im Fami-lienzuschlag in Höhe von 600,24 EUR zuzüglich 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz ab dem 5. Januar 2006 (Klageerhebung) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt 2/3, der Beklagte 1/3 der Kosten des Ver-fahrens.

3. Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Be-klagte kann die Vollstreckung abwenden, wenn er zuvor Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.

 
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