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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 265/08

Datum:
23.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 265/08
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0523.1K265.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 00.00.0000 und des Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, über das Ergebnis der Laufbahnprüfung des gehobenen nichttechnischen Dienstes für die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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