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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 117/07

Datum:
10.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 117/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0110.1K117.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des ZKA Köln vom 00.00.0000 sowie dessen Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell für die Zeit ab dem 1. Oktober 2007 erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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