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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 106/07

Datum:
24.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 106/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2008:0124.1K106.07.00
 
Tenor:

Die Verfügung der Beklagten vom 8. September 2006 über die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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