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Verwaltungsgericht Aachen, 7 L 367/07.A

Datum:
18.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 367/07.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:1018.7L367.07A.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren in erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Frau Rechtsanwältin G. aus L. mit der Maßgabe beigeordnet, dass dieser insoweit kein höherer Vergütungsanspruch zusteht, als er bei Beauftragung eines am Gerichtssitz oder am Wohnort des Antragstellers ansässigen Rechtsanwaltes entstehen würde.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 7 K 932/07.A - gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13. August 2007 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

 
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