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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 255/04

Datum:
13.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 255/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0213.6K255.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. März 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 8. Januar 2004 verpflichtet, für Frau I. B. für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 30. September 2002 Wohngeld in Höhe von EUR 74,- monatlich zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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