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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 1554/06

Datum:
20.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1554/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0820.6K1554.06.00
 
Tenor:

Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 14. Juli 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises Aachen vom 2. Oktober 2006 wird aufgehoben, soweit vom Kläger ein Betrag von mehr als EUR 477,53 gefordert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 5/17, der Beklagte zu 12/17.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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