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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1567/05

Datum:
12.11.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1567/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:1112.5K1567.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 21. Oktober 2004 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 2. Juni 2005 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für sein Studium des Lehramts Sekundarstufe II mit den Fächern Chemie und Biologie in dem Bewilligungszeitraum von Oktober 2004 bis September 2005 zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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