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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 466/05

Datum:
28.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 466/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0628.4K466.05.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass den Klägerinnen das Zugriffsrecht auf den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Bauausschusses im Kreistag des Kreises E. zusteht und sie das Zugriffsrecht auf den Vorsitz des Bauausschusses mit der Benennung des Kreistagsmitgliedes H. A. als Ausschussvorsitzende wirksam ausgeübt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 5/6, die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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