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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 114/06

Datum:
27.04.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 114/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0427.2K114.06.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 24. August 2005 sowie seines Widerspruchsbescheides vom 14. Dezember 2005 verpflichtet, dem Kläger eine Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 30. April 2005 in Höhe von 3.666,66 EUR zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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