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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 141/07

Datum:
25.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 141/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0625.1L141.07.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm zum 1. April 2006 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung (BBesO), die für eine Besetzung mit dem Beigeladenen vorgesehen ist, mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt

 
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