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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 138/07

Datum:
04.06.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 138/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0604.1L138.07.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihm mit Verfügung vom 30. März 2007 zugewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 der Bundesbesoldungsordnung A (BBesO), die für eine Besetzung mit dem Beigeladenen vorgesehen ist, dem Beigeladenen oder einem anderen Mitbewerber zu übertragen, bevor nicht unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Bewerbung des Antragstellers erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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