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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 652/04

Datum:
08.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 652/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0308.1K652.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Präsidenten des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein - Westfalen vom 1. Oktober und vom 29. November 2003 verpflichtet, den Kläger besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als ob er am 1. August 1999 zum Justizvollzugsamtsinspektor mit Zulage befördert worden wäre.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leiste

 
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