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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 562/06

Datum:
03.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 562/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0503.1K562.06.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Änderung des Beihilfebescheides der WBV Süd vom 00.00.0000 und Aufhebung deren Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000 verpflichtet, auf den Antrag des Klägers vom 6. Januar 2006 eine weitere Beihilfe von 55,86 EUR zu leisten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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