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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 111/07

Datum:
24.05.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 111/07
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2007:0524.1K111.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides der OFD Köln vom 00.00.0000 und Aufhebung von deren Widerspruchsbescheides vom 00.00.0000verpflichtet, dem Kläger eine Beihilfe zu den mit Beihilfeantrag vom 00.00.0000 geltend gemachten Aufwendungen für das Arzneimittel NaCl Kapseln zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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