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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 63/06

Datum:
06.04.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 63/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0406.6L63.06.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung vom 20. Januar 2006 wird wiederhergestellt, soweit die beabsichtigte erkennungsdienstliche Behandlung die Entnahme einer Speichelprobe umfasst.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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