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Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 2477/05

Datum:
30.08.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2477/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0830.6K2477.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 66,23 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. November 2005 zu zahlen.

Der Leistungsbescheid des Beklagten zu 2. vom 23. Mai 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 8. November 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Verurteilung des Beklagten zu 1. ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil lediglich hinsicht- lich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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