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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 3661/04.A

Datum:
07.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3661/04.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0907.4K3661.04A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes vom 3. August 2004 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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