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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 2301/01

Datum:
12.01.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2301/01
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0112.4K2301.01.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 28. November 2000 und dessen Widerspruchsbescheid vom 23. November 2001 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass der Kläger Weideberechtigter im Sinne des Rezesses in der Ablösungssache Schevenhütte S 125 vom 20. Oktober 1927 ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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