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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 36/06

Datum:
20.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 36/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0320.3L36.06.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Baunachbarklage (3 K 240/06) gegen die der Beigeladenen erteilte 3. Teilbaugenehmigung (Variante 3 c) vom 21. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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