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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 35/06

Datum:
03.03.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 35/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0303.3L35.06.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Baunachbarklage (3 K 241/06) gegen die der Beigeladenen erteilte 3. Teilbaugenehmigung (Variante 3 b) vom 21. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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