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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 527/06

Datum:
22.12.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 527/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:1222.2L527.06.00
 
Tenor:

I.) Der Antrag des Antragstellers, ihm in Erweiterung des Beschlusses vom 21. November 2006 auch Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu bewilligen, wird abgelehnt.

II.) Das Verfahren wird bezüglich des Begehrens, den Antragsgegner anzuhalten, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für den Zeitraums vom 1. August 2006 bis 30. November 2006 zu beachten, eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 3. Juli 2006 abgelehnt.

Der Antragsteller trägt 3/5, der Antragsgegner 2/5 der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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