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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 416/06

Datum:
25.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 416/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0925.2L416.06.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird unter Abänderung der entgegenstehenden Bescheide des Antragsgegners vom 22. Februar 2006 und 24. April 2006 im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten der vollstationären Unterbringung in der Einrichtung "B. " in I. für die Zeit ab der Aufnahme (voraussichtlich Ende September 2006) bis zum 31. März 2007 (nächstes Hilfeplangespräch) zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsgegner.

 
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