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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 289/06

Datum:
11.08.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 289/06
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2006:0811.1L289.06.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den dem Landrat des Kreises E. als Kreispolizeibehörde zum 1. April 2006 zugewiesenen Beförderungsdienstposten mit der Wertigkeit A 13 g.D. mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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