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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 2270/02

Datum:
09.09.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2270/02
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2005:0909.7K2270.02.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens sind zu ¾ von der Klägerin und zu ¼ von dem Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Schuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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