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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1709/03

Datum:
08.11.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1709/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2005:1108.5K1709.03.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

2. Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 22. und 27. Januar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juli 2003 verpflichtet, den Kläger erneut zu einer sechsmonatigen Ausbildungszeit zur Teilnahme an einer unterrichtspraktischen Qualifizierungsmaßnahme gemäß Runderlass vom 26. Juni 2001 einzustellen und ihm die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung einzuräumen sowie die während der Wiederholung gezeigten Leistungen zu bewerten.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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