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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 538/05

Datum:
22.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 538/05
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2005:0822.3L538.05.00
 
Tenor:

1. Der Ausländerbehörde des Antragsgegners wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller abzuschieben, bevor sie ihm die Abschiebung nicht dergestalt angekündigt hat, dass die Monatsfrist des § 60a Abs. 5 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes gewahrt wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 1.250,- festgesetzt.

 
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