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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 838/04

Datum:
31.05.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 838/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2005:0531.2L838.04.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, im Zusammenhang mit dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung betr. den Antragsteller zu 3. keine Informationen an belgische Behörden weiterzugeben, die über den Inhalt nachgenannter Schriftstücke hinausgehen:

a) Gekürzter Inhalt des Arztbriefs des Universitäts- klinikums B. - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie - betr. M. , C. , geb. 07.12.1998, vom 15. Juni 2004 (= Gerichtsakte Bl. 29, 30), sowie

b) Arztbrief des Universitätsklinikums B. - Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie - vom 10. November 2004 betr. M. , C. , geb. 07.12.1998 (Gerichtsakte Bl. 67, 68).

Der weitergehende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsteller zu 1. bis 3. je zu 1/6 sowie der Antragsgegner zur Hälfte.

 
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