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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 1376/03

Datum:
26.09.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1376/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2005:0926.2K1376.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 434,61 EUR (= 850,00 DM) zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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