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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 434/04

Datum:
27.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 434/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0527.9L434.04.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Sohn E. der Antragsteller vorläufig in die laufende Jahrgangsstufe 8 der X. -H. -Realschule der Stadt F. aufzunehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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