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Verwaltungsgericht Aachen, 8 L 354/04

Datum:
12.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 354/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0512.8L354.04.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die Antragstellerinnen abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.000,- festgesetzt.

 
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