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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1832/02

Datum:
06.01.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 1832/02
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0106.7K1832.02.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die vom Beklagten an den Kläger zu 2 nach dem Beschluss des Verwaltungsgericht Aachen vom 23. September 2003 zu erstattenden Kosten werden auf 229,04 EUR festgesetzt.

Die festgesetzten Kosten sind ab dem 7. Oktober 2003 mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Kläger zu 2 trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens.

 
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