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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 697/04

Datum:
12.08.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 697/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0812.3L697.04.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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