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Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 439/04

Datum:
01.07.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 439/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0701.3L439.04.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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