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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 276/04

Datum:
07.04.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 276/04
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0407.2L276.04.00
 
Tenor:

Soweit der Antrag auf regelsatzmäßige Hilfe zum Lebensunterhalt zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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