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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 3204/99

Datum:
11.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3204/99
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2004:0511.2K3204.99.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger und die Beklagte es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, zu 58%, der Kläger zu 42 %.

 
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