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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 937/03

Datum:
17.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 937/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2003:1017.9L937.03.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird rückwirkend ab dem 14. Oktober 2003 (Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern des Antragstellers bei Gericht) Prozesskostenhilfe bewilligt und Herr Rechtsanwalt K. U. aus H. zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 9 K 1689/03 - gegen die Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 00.00.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 00.00.2003 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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