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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 1041/03.A

Datum:
22.09.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1041/03.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2003:0922.9L1041.03A.00
 
Tenor:

Der Beschluss der Kammer vom 10. März 2003 - 9 L 138/03.A - wird teilweise geändert:

Dem Antragsgegner zu 2. wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin zu 2. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens - 9 K 980/02.A -, soweit sie selbst betroffen ist, nach Serbien und Montenegro abzuschieben. Im Übrigen wird der Abänderungsantrag abgelehnt.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1. tragen die Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2. trägt der Antragsgegner zu 2. Dessen außergerichtliche Kosten tragen die Antragsteller zu 1., 3. und 4. zu drei Vierteln, ansonsten trägt der Antragsgegner zu 2. seine außergerichtlichen Kosten selbst. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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