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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2270/01.A

Datum:
01.12.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2270/01.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2003:1201.9K2270.01A.00
 
Tenor:

In dem Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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