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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 938/03

Datum:
22.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 938/03
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2003:1022.2L938.03.00
 
Schlagworte:
Eingliederungshilfe; Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom; Hyperaktivität; Sonderpädagogischer Förderbedarf
Normen:
SGB VIII § 35 a
Leitsätze:

Übernahme der Kosten einer privaten Schule bei ADS-H-Problematik im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII. Zur Frage der Notwendigkeit der Durchführung eines Feststellungsverfahrens für sonderpädagogischen Förderbedarf vor Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe.

 
Tenor:

Der Antragsgegner wird unter Abänderung der entgegenstehenden Bescheide des Antragsgegners vom 28. Juni 2002 und 17. Juli 2003 im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem minderjährigen Antragsteller Eingliederungshilfe nach § 35a SGB‑VIII in Form der Übernahme der Kosten für den Besuch der Privatschule D.        in S.       für die Zeit ab dem 15. September 2003 (Beginn des Schuljahres 2003/2004) bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2003/2004 zu bewilligen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden gegeneinander aufgehoben.

 
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