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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 683/02

Datum:
25.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 683/02
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2002:0625.6L683.02.00
 
Tenor:

1.              ......., wird zum Verfahren beigeladen.

2.              Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

3.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,- festgesetzt.

 
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