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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 1245/99

Datum:
10.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1245/99
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2002:0610.4K1245.99.00
 
Tenor:

Der an die Klägerin ergangene Bescheid des Beklagten vom 2. Februar 1998 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 6. Mai 1999 sowie der an den Beigeladenen ergangene Bescheid des Beklagten vom 2. Februar 1998 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Stipendienleistungen aus der Stiftung C. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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