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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1090/00

Datum:
11.07.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1090/00
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2002:0711.1K1090.00.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 4. März 1998 und 21. September 1998 sowie des Widerspruchsbescheides vom 12. April 2000 verpflichtet, bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge und bei der Ruhensregelung die bei der "B. M. M1. " geschlossenen Versicherungsverträge 000000 und 00000 unberücksichtigt zu lassen. Die Rückforderung von Versorgungsbezügen von mehr als 26.621,00 DM wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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